Mögliche Kostenübernahme

Je nach Leistung und Versicherung

Private Krankenversicherung Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Berufsgenossenschaft

Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.

Gesetzliche Krankenkassen

Bei gesetzlich Versicherten kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Ausnahmefällen im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung einer Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung behilflich.

Selbstzahlend

Soweit Sie die Therapiekosten selbst übernehmen möchten, dient die aktuell geltende Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Honorargrundlage.

Psychologische Beratung

Die Kosten für psychologische Beratung und Paartherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden.